Krankenhauszukunftsgesetz
Quimedo ist förderfähig im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KZHG). Wir erfüllen die Anforderungen für einen Teilbereich des Fördertatbestandes 2 (Patientenportale, § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KHSFV). Unser Geschäftsführer Stefan Klein hat erfolgreich an der Schulung des Bundesamtes für Soziale Sicherung teilgenommen. Alle Partner können sich kostenlos bei uns über die Förderung und die Umsetzung informieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.